Fahrer-Dienstanweisung und Verhaltensrichtlinien im Fahrbetrieb
Fassung vom 15.10.2026 – in Kraft ab dem 19.10.2026, ersetzt die Fassung vom 11.09.2026. Sie wird im Betrieb ausgehängt.
Abrufbar auf den Standortseiten:
- Schweinfurt: cleversolutions.de/sw-dienstanweisung
- Bad Neustadt: cleversolutions.de/nes-dienstanweisung
- Coesfeld: cleversolutions.de/coe-dienstanweisung
1 Allgemein
Den Anweisungen der Schichtleitung ist zu jeder Zeit vom Arbeitnehmer (nachfolgend auch „Fahrer“ genannt) Folge zu leisten. Zusätzlich gelten die lokalen Prozesse des jeweiligen Fahrbetriebs. Sollten Prozesse vom Fahrer nicht befolgt werden, kann es, je nach Schwere des Vorfalls, zu einer Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung kommen.
1.1 Geltungsbereich. Diese Dienstanweisung gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer der CleverSolutions-Gruppe an allen Standorten und für alle Verkehre.
1.2 Rangfolge. Für einzelne Standorte und Verkehre gelten ergänzende Regelungen, die als Anlage zu dieser Dienstanweisung bekannt gegeben werden (z. B. die Fahrer-FAQ StadtBus Coesfeld). Weicht eine standortspezifische Regelung von dieser Dienstanweisung ab, gilt für diesen Standort die standortspezifische Regelung. Im Übrigen gilt diese Dienstanweisung. Gesetzliche Vorschriften und die Auflagen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden gehen beiden vor.
1.3 Weisungen im Einzelfall. Anweisungen der Schichtleitung und der Disposition im laufenden Betrieb gehen den schriftlichen Prozessbeschreibungen vor, soweit sie nicht gegen Gesetze oder gegen diese Dienstanweisung verstoßen.
2 Sicherheit
2.1 Sorgfaltspflicht des Fahrers: Fahrer bei CleverSolutions haben eine besondere Sorgfaltspflicht, da ihnen die Beförderung von Personen anvertraut ist. Sicherheit hat oberste Priorität – dies gilt für Fahrer, Fahrgast und Fahrzeug. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung folgender Vorschriften: StVO, PBefG, BOKraft, FeV, StVZO, UVV und ArbZG.
2.2 Verhaltensgrundsätze: Fahrer sind verpflichtet, vorsichtig und rücksichtsvoll zu handeln. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unangemessen beeinträchtigt wird.
2.3 Verbotene Verhaltensweisen
- Alkohol, Drogen und beeinträchtigende Mittel: Alkohol oder andere beeinträchtigende Substanzen (z. B. Betäubungsmittel) dürfen vor oder während des Dienstes nicht konsumiert werden. Es gilt die 0,0-Promille-Grenze. Auch der Nachwirkungszeitraum ist zu beachten: Wer zu Dienstbeginn noch unter der Wirkung von Alkohol oder anderen Mitteln steht, ist nicht fahrtüchtig und darf den Dienst nicht antreten.
- Medikamente: Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, dürfen vor und während des Dienstes nicht eingenommen werden. Bestehen Zweifel, ist vor Dienstantritt die Schichtleitung zu informieren und ärztlicher Rat einzuholen. Die Art der Erkrankung muss dabei nicht offengelegt werden.
- Rauchen im Fahrzeug: Rauchen ist im Fahrzeug verboten, auch bei geöffneten Fenstern und auch dann, wenn keine Fahrgäste an Bord sind. Das Verbot gilt für Zigaretten, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Unmittelbar vor dem Einstieg von Fahrgästen ist auf Rauchen zu verzichten, damit keine Geruchsbelästigung entsteht.
- Elektronische Geräte während der Fahrt: Telefonate sind während der Fahrt nur über eine Freisprecheinrichtung zulässig. Smartphone, Diensttelefon und Tablet werden während der Fahrt nicht in die Hand genommen; Eingaben in der Fahrer-App erfolgen ausschließlich im Stand. Private Geräte bleiben während der Fahrt verstaut.
- Essen und Trinken im Fahrzeug: Der Verzehr von Lebensmitteln während der Fahrt ist nicht erlaubt.
- Dienst trotz Krankheit: Der Dienst darf nicht mit ansteckenden Krankheiten gemäß § 34 Abs. 3 IfSG ausgeführt werden. Gleiches gilt, wenn häusliche Angehörige betroffen sind. Der Vorgesetzte muss informiert werden, wenn Zweifel bestehen.
- Rückwärtsfahren: Rückwärtsfahren ist grundsätzlich untersagt, da es die Sicherheit gefährdet und das Risiko von Unfällen erhöht. Wenn Rückwärtsfahren jedoch unausweichlich ist, muss der Fahrer sicherstellen, dass keine Personen oder Fahrzeuge gefährdet werden. Vor dem Rückwärtsfahren sind Warnzeichen zu geben, die Rückwärtsstrecke muss frei von Hindernissen sein, und der Fahrer muss ständig die Umgebung überwachen. Die Rückwärtsfahrt sollte nur in minimal notwendigem Ausmaß erfolgen und mit äußerster Vorsicht durchgeführt werden.
- Unnötige Warnzeichen: Das unnötige Abgeben von Warnzeichen, wie Hupen, ist zu vermeiden.
- Fahrzeugüberlassung: Das Fahrzeug darf nur von den entsprechend in der Schichtplanung eingeteilten Personen geführt werden.
- Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
2.4 Unfallverhütungsvorschriften
- Fahrweise und Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeitsvorgaben sind strikt einzuhalten. Bei Unsicherheit ist eine langsamere Geschwindigkeit zu wählen. Die Fahrweise muss defensiv, vorausschauend und den Witterungs- sowie Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt auf allen Strecken, auch auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, eine betriebliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Abstand und Sitzsicherheit: Es ist stets ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Vor der Abfahrt müssen Sitze und Spiegel richtig eingestellt werden.
- Sicherheitsgurte: Fahrer und Fahrgäste sind verpflichtet, die Anschnallpflicht einzuhalten. Der Fahrer weist die Fahrgäste vor Fahrtantritt darauf hin.
- Transport von Kindern: Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm Körpergröße dürfen nur mit einer geeigneten Rückhalteeinrichtung (Sitzerhöhung oder Kindersitz) befördert werden. Die Verantwortung dafür trägt nach § 21 Abs. 1a StVO der Fahrzeugführer. Der Fahrer prüft die Sicherung vor Fahrtantritt selbst und fährt erst los, wenn sie ordnungsgemäß ist – unabhängig davon, was Begleitpersonen erklären.
- Ladungssicherung: Lose Gegenstände und Ladungen sind sicher zu verstauen.
- Fahrtüchtigkeit und Pausen: Regelmäßige Pausen, frische Luft und Lockerungsübungen sind zur Vermeidung von Übermüdung erforderlich. Der Fahrer ist verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen. Wer sich nicht fahrtüchtig fühlt, tritt den Dienst nicht an bzw. unterbricht ihn und informiert unverzüglich die Schichtleitung.
- Jährliche Schulung: Fahrer müssen einmal jährlich an einer Auffrischungsunterweisung gemäß UVV teilnehmen.
- Konzentration im Straßenverkehr: Die volle Aufmerksamkeit muss jederzeit auf das Verkehrsgeschehen gerichtet sein.
2.5 Verhalten bei Unfällen oder Pannen
- Bei geringfügigen Schäden: Fahrbahn räumen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, dann weiter bei „Polizei verständigen“.
- Bei erheblichen Schäden den Unfallort absichern:
- Anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
- Gefahrenbereich verlassen
- Polizei verständigen (Telefon 110):
- Unfallhergang ruhig und sachlich schildern.
- Kein Schuldeingeständnis abgeben.
- Unfallblatt mit Vorgangsnummer aushändigen lassen.
- Dispo anrufen.
- Beweise sichern und Unfallort fotografieren: Schäden und Umgebung aus verschiedenen Perspektiven, Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen oder Gegenständen.
- Zeugen suchen (falls Dritte involviert): amtliche Adresse und Telefonnummer notieren; auch Fahrgäste sind Zeugen.
- Kontaktdaten des Unfallgegners aufnehmen: Name, amtliche Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Marke und Modell.
- Unfallbericht über die Unfallmeldung (Typeform) ausfüllen: Was ist passiert? Fotos? Polizeibehörde und Vorgangsnummer?
- Bei Beschädigung parkender Fahrzeuge: 30 Minuten auf den Fahrzeughalter warten, Polizei verständigen, Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen und darauf hinweisen, dass der Schaden der Polizei gemeldet wurde.
- Fahrgäste an Bord: Sicherheit und Betreuung der Fahrgäste haben Vorrang vor der Schadensaufnahme. Verletzte werden versorgt (Notruf 112), unverletzte Fahrgäste werden über das weitere Vorgehen informiert; die Disposition organisiert die Weiterfahrt.
2.6 Fahrerlaubnis, Personenbeförderungsschein und Meldepflichten
Der Fahrer darf ein Fahrzeug nur führen, wenn er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und eines gültigen Personenbeförderungsscheins ist. Folgendes ist dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens vor der nächsten Schicht und unaufgefordert zu melden:
- Entzug oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot oder vorläufige Sicherstellung des Führerscheins;
- Ablauf oder Nichtverlängerung des Personenbeförderungsscheins;
- Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das die Fahreignung betreffen kann;
- Eintragungen im Fahreignungsregister, die zu einem Fahrverbot führen können;
- dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahreignung berühren.
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis oder ohne gültigen P-Schein fährt, begeht eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit und setzt den Versicherungsschutz aufs Spiel. Ein Verstoß gegen diese Melde- und Mitführpflichten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gültigkeit von Fahrerlaubnis und P-Schein regelmäßig zu kontrollieren; der Fahrer legt die Dokumente auf Verlangen vor.
3 Aufgaben und Pflichten zum Schichtbeginn
Die Schicht ist pünktlich mit dem zugewiesenen Fahrzeug zu beginnen. Maßgeblich ist der Dienstplan in der Schichtplanung (Staffomatic); der Fahrer prüft ihn eigenverantwortlich.
Vor Dienstantritt hat der Arbeitnehmer folgende Punkte zu prüfen:
3.1 Vollständigkeit persönlicher Dokumente
- Gültige Fahrerlaubnis
- Gültiger Personenbeförderungsschein (P-Schein)
- Personalausweis oder Reisepass
3.2 Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Fahrzeugausstattung
- Schadensbewerter, Tankkarte und Fahrzeugschein
- Telefon (mängelfrei und aktualisiert) sowie Telefon-Ladekabel
- Ggf. Kartenterminal sowie Ladekabel – nur an Standorten, an denen ein Fahrscheinverkauf im Fahrzeug vorgesehen ist mit Karten oder Barzahlung
- Unfallberichte
- Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten
- Sitzerhöhung
- Reinigungsutensilien: Papierrolle, Reiniger und Besen
- Ggf. Rollstuhlvorrichtung (funktionsfähig) sowie Gurte
- Scheibenkratzer
3.3 Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs
- Mängel oder Schäden müssen vor und nach der Schicht dokumentiert und gemeldet werden, sofern diese größer als die Bagatellgrenze des Schadensbewerters sind.
- Bei gravierenden Mängeln darf der Fahrdienst nicht angetreten werden. Der Arbeitnehmer hat sich in diesem Fall umgehend an die Schichtleitung zu wenden.
3.4 Funktionsfähigkeit der Dashcam
- Jegliche sichtbare Beeinträchtigung der Dashcam-Funktionalität ist der Schichtleitung unverzüglich vor Fahrtantritt mitzuteilen.
- Der Fahrer darf die ordnungsgemäße Funktion der Dashcam nicht beeinträchtigen – insbesondere nicht durch Herausziehen des Stromkabels oder der Kamera, Ändern des Aufnahmewinkels, Verschmutzen der Linse oder andere Handlungen, die die Funktionsweise stören oder verändern.
- Kameras werden ausschließlich in der vom Standort freigegebenen Konfiguration betrieben.
4 Aufgaben und Pflichten während der Schicht
- Der Fahrer meldet sich in der App an (z. B. Padam, Via, Ioki), um für Fahrgäste buchbar zu sein. Vorausbuchungen in der App sind zu berücksichtigen.
- Fahraufträge sind unmittelbar umzusetzen, um Pünktlichkeit sicherzustellen und Verzögerungen bei Folgeaufträgen zu vermeiden. Die Sicherheitsregeln haben stets oberste Priorität; auch bei Verspätungen sind alle Verkehrsregeln strikt einzuhalten. Die Anweisungen der Fahrer-App sind zu befolgen.
- Beförderungen ohne gebuchten Fahrauftrag sind nicht gestattet.
- Fahrgäste dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Haltepunkten ein- und aussteigen. Zwischenstopps sind nicht möglich.
- Fahrscheine und Zahlungsverkehr: Der Fahrer prüft die Gültigkeit der Fahrscheine durch Sichtkontrolle beim Einstieg. Ist am Standort ein Fahrscheinverkauf im Fahrzeug vorgesehen, rechnet der Fahrer die Fahrentgelte korrekt ab, führt Wechselgeld in ausreichender Menge und sinnvoller Stückelung mit und erfasst alle Bareinnahmen im Zahlungsterminal. An Standorten ohne Fahrscheinverkauf im Fahrzeug ist die Annahme von Bargeld oder Kartenzahlungen untersagt; der Vertrieb läuft dort ausschließlich über die Plattform. Welche Regelung am jeweiligen Standort gilt, ergibt sich aus der Standortanlage.
- Wartezeit und Nichterscheinen: Erscheint ein Fahrgast nicht, wartet der Fahrer nach der Abfahrtszeit (Wartezeit entsprechend der lokalen Vorgaben). Sind weitere Fahrgäste an Bord oder steht eine Folgefahrt an, hat deren Pünktlichkeit Vorrang. Eine Nichterscheinen-Meldung erfolgt ausschließlich über die Fahrer-App. Sonderfälle laufen über die Disposition.
- Pausenzeiten sind entsprechend der Schichtplanung einzuhalten.
- Zwischenfälle: Bei Zwischenfällen und ungewöhnlichen Vorfällen ist die Schichtleitung telefonisch zu informieren.
- Ausschluss von Fahrgästen: Ein Ausschluss von der Beförderung ist nur zulässig, wenn ein Fahrgast andere Fahrgäste oder das Fahrpersonal gefährdet oder erheblich belästigt, gefährliche Gegenstände mitführt oder Anweisungen des Fahrpersonals nicht befolgt. Alkoholisierung allein rechtfertigt keinen Ausschluss. Jeder Ausschluss ist der Schichtleitung zu melden und wird dokumentiert.
- Beschwerden von Fahrgästen nimmt der Fahrer sachlich entgegen, macht keine Zusagen und leitet sie an die Schichtleitung bzw. das Standortpostfach weiter.
- Fundsachen werden aufbewahrt und der Disposition gemeldet. Kann sich eine Person unmittelbar zweifelsfrei als berechtigt ausweisen, gibt der Fahrer die Fundsache sofort zurück. Sonderfahrten zur Rückgabe erfolgen nur nach Rücksprache mit der Disposition.
- Kontrollen durch Behörden: Bei Kontrollen durch Polizei, Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden legt der Fahrer die mitgeführten Dokumente vor, verhält sich kooperativ und informiert unverzüglich die Schichtleitung. Aussagen zu betrieblichen Sachverhalten über die Vorlage der Dokumente hinaus trifft der Fahrer nicht.
- Barrierefreiheit: Bei Fahrzeugen mit barrierefreier Ausstattung ist der Fahrer verpflichtet, Fahrgäste im Rollstuhl ordnungsgemäß zu befördern und bestmöglich zu unterstützen.
- Die Sauberkeit des Fahrzeuginnenraums ist regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen. Die Außenwäsche veranlasst der Fahrer in der Regel selbst; Einzelheiten (Waschanlage, Turnus) regelt die Fahrer-FAQ des Standorts.
- Freundliches und zuvorkommendes Verhalten ist Pflicht (z. B. Unterstützung beim Gepäck oder beim Einsteigen für ältere Personen). Der Fahrer gibt dem Fahrgast auf Wunsch Informationen zur Dienstleistung.
- Gepflegte Kleidung und ein gepflegtes Äußeres sind Pflicht (keine Trainingsjacken, Jogginghosen etc.). Stellt der Arbeitgeber Dienstkleidung bereit, ist diese während der Arbeitszeit zu tragen, sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Die Reinigung obliegt dem Fahrer. Ersatzbedarf ist rechtzeitig zu melden.
5 Aufgaben und Pflichten zum Schichtende
- Das Fahrzeug ist auf Fundsachen zu kontrollieren.
- Müll und grobe Verunreinigungen sind zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist die Schichtleitung zu informieren. Bei Bedarf sind Reinigungen auch während der Schicht durchzuführen.
- Zum Schichtende ist das Fahrzeug immer auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf dem Betriebsgelände abzustellen. Ausnahmen sind vorher explizit mit der Disposition abzustimmen.
- Das Fahrzeug ist abzuschließen; in der Fahrer-App ist die Schicht ordnungsgemäß zu beenden und sich abzumelden. Persönliche Gegenstände nimmt der Fahrer mit.
6 Arbeitszeit, Krankmeldungen und Abwesenheiten
6.1 Arbeitszeit und Ruhezeiten. Die Arbeitszeiten ergeben sich aus der Schichtplanung. Zwischen zwei Schichten liegt eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden, in den gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen 10 Stunden; wöchentlich ist eine zusammenhängende Ruhezeit von 24 Stunden einzuhalten. Doppelschichten sind unzulässig. Pausen dürfen nicht abbedungen werden. Der Fahrer erfasst seine Arbeitszeiten vollständig und wahrheitsgemäß im vorgesehenen System.
6.2 Nebentätigkeiten. Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Der Fahrer stellt sicher, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten unter Berücksichtigung aller Beschäftigungen eingehalten werden.
6.3 Krankmeldung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich telefonisch bei der Dispo anzuzeigen.
Die Anzeige ist inkl. der voraussichtlichen Dauer zusätzlich, soweit möglich und zumutbar, per E-Mail zu senden.
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Erkrankung das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen zu lassen. Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Ist der Arbeitnehmer nicht gesetzlich versichert oder nimmt der feststellende Arzt nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil, legt er die ärztliche Bescheinigung ebenfalls am ersten Tag der Erkrankung vor. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als ärztlich festgestellt, gilt dies für jede Folgebescheinigung entsprechend.
Ändert sich die voraussichtliche Dauer der Verhinderung, hat der Arbeitnehmer dies unverzüglich nach Kenntnis auf denselben Wegen anzuzeigen.
6.4 Urlaub. Der Urlaub ist rechtzeitig und in Absprache mit dem Vorgesetzten einzureichen. Der Urlaub ist nur dann anzutreten, wenn der Vorgesetzte diesen freigegeben hat. Der Vorgesetzte behält sich das Recht vor, den Urlaub abzulehnen (z. B. weil dadurch die Schichtplanung negativ beeinflusst wird).
7 Allgemeine Verhaltensrichtlinien
Im Büro, an den Pausenorten, Sanitäreinrichtungen und ggf. in den Räumlichkeiten der lokalen Verkehrsunternehmen ist der Fahrer verpflichtet, sich vorbildlich zu verhalten. Es darf sich nur an den Orten aufgehalten werden, die dem Fahrer zum Zutritt gestattet sind. Das Rauchen an Tankstellen, Waschstraßen, Werkstätten und in Parkhäusern ist streng verboten. Die Höchstgeschwindigkeiten auf dem Betriebsgelände sind zu jeder Zeit einzuhalten.
Gegenüber dem Fahrgast sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten: Jeder Fahrgast ist respektvoll und freundlich zu behandeln. Beleidigungen, Diskriminierungen oder Belästigungen sind ein akuter Verstoß gegen die Dienstvorschrift. Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität sind untersagt (AGG). Sexuelle Belästigung gegenüber Fahrgästen sowie die private Kontaktaufnahme sind strengstens untersagt und werden mit entsprechenden Konsequenzen geahndet. Sollte der Fahrgast eine Diskussion über ein Thema beginnen, bei dem der Fahrer eine abweichende Meinung hat, so sollte der Fahrer freundlich und respektvoll bleiben und das Thema professionell beenden. Der Fahrer darf Trinkgeld beim Fahrgast nicht einfordern; das Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung. Außerdem verpflichtet sich der Fahrer, sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten vorbildlich und kollegial zu verhalten und seine Unterstützung anzubieten.
8 Datenschutz und Verschwiegenheit
- Fahrgastdaten – Name, Telefonnummer, Adresse, Fahrtdaten – dürfen ausschließlich zur Durchführung der Fahrt verwendet werden. Sie dürfen nicht gespeichert, nicht weitergegeben und nicht privat genutzt werden. Ruft ein Fahrgast an, wird die Nummer nach der Fahrt nicht aufbewahrt.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Fahrgästen sind untersagt. Aufnahmen aus dem oder im Fahrzeug dürfen nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden; das gilt auch für Aufnahmen von Fahrzeugen, Betriebsgelände und Dienstunterlagen.
- Auskünfte über Fahrgäste, Fahrten oder betriebliche Vorgänge werden weder an Dritte noch an Medien gegeben. Presseanfragen werden ohne Kommentar an die Standortleitung weitergeleitet.
- Zugangsdaten zu Fahrer-App, Staffomatic, Personio und weiteren Systemen sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
- Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses fort.
9 Verstöße, Inkrafttreten und Empfangsbestätigung
Verstöße gegen diese Dienstanweisung können je nach Schwere zu einer Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung führen. Bei Verstößen gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften behält sich der Arbeitgeber zusätzlich zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
Diese Dienstanweisung tritt am 19.10.2026 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 11.09.2026. Sie wird im Betrieb ausgehängt und ist auf den oben genannten Standortseiten abrufbar.
