Dienstanweisung und Verhaltensrichtlinien im Fahrbetrieb
1 Allgemein
Den Anweisungen der Schichtleitung ist zu jeder Zeit vom Arbeitnehmer (nachfolgend auch „Fahrer“ genannt) Folge zu leisten. Zusätzlich gelten die lokalen Prozesse des jeweiligen Fahrbetriebs. Sollten Prozesse vom Fahrer nicht befolgt werden, kann es, je nach Schwere des Vorfalls, zu einer Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung kommen.
2 Sicherheit
2.1 Sorgfaltspflicht des Fahrers: Fahrer bei CleverSolutions haben eine besondere Sorgfaltspflicht, da ihnen die Beförderung von Personen anvertraut ist. Sicherheit hat oberste Priorität – dies gilt für Fahrer, Fahrgast und Fahrzeug. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung folgender Vorschriften: StVO, PBefG, BOKraft, FeV, StVZO, UVV und ArbZG.
2.2 Verhaltensgrundsätze: Fahrer sind verpflichtet, vorsichtig und rücksichtsvoll zu handeln. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unangemessen beeinträchtigt wird.
2.3 Verbotene Verhaltensweisen
Alkohol, Drogen und beeinträchtigende Mittel: Alkohol oder andere beeinträchtigende Substanzen (z. B. Betäubungsmittel) dürfen vor oder während des Dienstes nicht konsumiert werden. Es gilt das 0,0 Promille-Grenze.
Rauchen im Fahrzeug: Rauchen ist im Fahrzeug verboten, auch bei geöffneten Fenstern und 30 Sekunden vor dem Einstieg in das Fahrzeug.
Elektronische Geräte während der Fahrt: Die Nutzung elektronischer Geräte wie Tablets oder Smartphones ist während der Fahrt untersagt.
Essen und Trinken im Fahrzeug: Der Verzehr von Lebensmitteln während der Fahrt ist nicht erlaubt.
Dienst trotz Krankheit: Der Dienst darf nicht mit ansteckenden Krankheiten gemäß § 34 Abs. 3 IfSG ausgeführt werden. Gleiches gilt, wenn häusliche Angehörige betroffen sind. Der Vorgesetzte muss informiert werden, wenn Zweifel bestehen.
Unnötige Warnzeichen: Das unnötige Abgeben von Warnzeichen, wie Hupen, ist zu vermeiden.
Fahrzeugüberlassung: Das Fahrzeug darf nur von den entsprechend in der Schichtplanung eingeteilten Personen geführt werden.
Zweckentfremdung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
2.4 Unfallverhütungsvorschriften
Fahrweise und Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeitsvorgaben sind strikt einzuhalten. Bei Unsicherheit ist eine langsamere Geschwindigkeit zu wählen. Die Fahrweise muss defensiv, vorausschauend und den Witterungs- sowie Verkehrsverhältnissen angepasst sein.
Abstand und Sitzsicherheit: Es ist stets ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Vor der Abfahrt müssen Sitze und Spiegel richtig eingestellt werden.
Sicherheitsgurte: Fahrer und Fahrgäste sind verpflichtet, die Anschnallpflicht einzuhalten. Der Fahrer weist die Fahrgäste vor Fahrtantritt darauf hin.
Transport von Kindern: Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergröße dürfen nur mit einer geeigneten Sitzerhöhung befördert werden.
Ladungssicherung: Lose Gegenstände und Ladungen sind sicher zu verstauen.
Fahrtüchtigkeit und Pausen: Regelmäßige Pausen, frische Luft und Lockerungsübungen sind zur Vermeidung von Übermüdung erforderlich. Der Fahrer ist verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen.
Jährliche Schulung: Fahrer müssen einmal jährlich an einer Auffrischungsunterweisung gemäß UVV teilnehmen.
Konzentration im Straßenverkehr: Die volle Aufmerksamkeit muss jederzeit auf das Verkehrsgeschehen gerichtet sein.
2.5 Verhalten bei Unfällen oder Pannen
Bei geringfügigen Schäden: Fahrbahn räumen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten (dann bei Punkt „Polizei verständigen“ weitermachen)
Bei erheblichen Schäden den Unfallort absichern:
- Anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen
- Gefahrenbereich verlassen
Polizei verständigen (Telefon: 110)
- Fahrer schildert den Unfallhergang ruhig und sachlich.
- Kein Schuldeingeständnis abgeben.
- Unfallblatt mit Vorgangsnummer aushändigen lassen.
Ops Assistant bzw. Ops Manager anrufen
Beweise sichern und Unfallort fotografieren:
- Fotos von den Schäden und der Umgebung aus verschiedenen Perspektiven machen.
- Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen oder Gegenständen dokumentieren.
Zeugen suchen (falls Dritte involviert):
- Amtliche Adresse und Telefonnummer der Zeugen notieren.
- Auch Fahrgäste sind als Zeugen zu betrachten.
Kontaktdaten des Unfallgegners aufnehmen (falls Dritte involviert):
- Name, amtliche Anschrift, Telefonnummer
- Kennzeichen, Marke und Modell des Fahrzeugs
Unfallbericht durch Fahrer ausfüllen (bzw. Infos für Motum sammeln)
- Was ist passiert? Fotos? Polizeibehörde u. Vorgangsnummer?
- Bei Beschädigung parkender Fahrzeuge:
- 30 Minuten auf den Fahrzeughalter warten.
- Polizei verständigen.
- Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen und informieren, dass der Schaden der Polizei gemeldet wurde.
Hinweis: Bei Arbeitsunfällen (auch bei solchen auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg) greift der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. Bei Arbeitsunfällen ist ausschließlich ein ausgewiesener „Durchgangsarzt“ aufzusuchen (die freie Arztwahl ist bis auf nötige Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeschränkt) und der Vorgesetzte zu informieren. Anhand des Durchgangsarztberichtes ist mit dem Vorgesetzten unverzüglich ein Unfallbericht für die Berufsgenossenschaft auszufüllen.
3 Aufgaben und Pflichten zum Schichtbeginn
Die Schicht ist pünktlich mit dem zugewiesenen Fahrzeug zu beginnen. Vor Dienstantritt hat der Arbeitnehmer folgende Punkte zu prüfen:
3.1 Vollständigkeit persönlicher Dokumente
Der Fahrer muss sicherstellen, dass folgende Dokumente vollständig und gültig mitgeführt werden:
Gültige Fahrerlaubnis
Gültiger Personenbeförderungsschein (P-Schein)
Personalausweis oder Reisepass
3.2 Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Fahrzeugausstattung
Der Fahrer muss vor Schichtbeginn die Ausstattung des Fahrzeugs auf Vollständigkeit und Funktion prüfen:
Schadensbewerter, Tankkarte und Fahrzeugschein
Telefon (mängelfrei und aktualisiert) sowie Telefon-Ladekabel
Kartenterminal sowie Kartenterminal-Ladekabel
Unfallberichte und Servicekarte
Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten
DashCam-Aufkleber und Info-Aufkleber
Sitzerhöhung
Reinigungsutensilien: Papierrolle, Reiniger und Besen
Ggf. Rollstuhlvorrichtung (funktionsfähig) sowie Gurte
Scheibenkratzer
3.3 Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs
Die Funktionsfähigkeit des zugewiesenen Fahrzeugs ist zu prüfen:
Alle Mängel oder Schäden müssen vor und nach der Schicht dokumentiert und gemeldet werden.
Bei gravierenden Mängeln darf der Fahrdienst nicht angetreten werden. Der Arbeitnehmer hat sich in diesem Fall umgehend an die Schichtleitung zu wenden.
3.4 Funktionsfähigkeit der Dashcam
Die Dashcam im Fahrzeug muss einsatzbereit sein:
Jegliche sichtbare Beeinträchtigung der Dashcam-Funktionalität ist der Schichtleitung unverzüglich vor Fahrtantritt mitzuteilen.
Der Fahrer darf die ordnungsgemäße Funktion der Dashcam nicht beeinträchtigen – insbesondere durch:
Herausziehen des Stromkabels oder der Kamera aus dem Steckplatz
Ändern des Aufnahmewinkels
Verschmutzen der Linse
Andere Handlungen, die die Funktionsweise stören oder verändern.
Hinweis: Sollten persönliche Dokumente fehlen, die Fahrzeugausstattung unvollständig oder die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs oder der Geräte nicht gewährleistet sein, ist der Fahrdienst nicht anzutreten!
4Aufgaben und Pflichten während der Schicht
Der Fahrer meldet sich in der App an (z. B. Padam, Via, Ioki), um für Fahrgäste buchbar zu sein. Vorausbuchungen in der App sind zu berücksichtigen.
Fahraufträge sind unmittelbar umzusetzen, um Pünktlichkeit sicherzustellen und Verzögerungen bei Folgeaufträgen zu vermeiden. Die Sicherheitsregeln haben stets oberste Priorität (daher sind auch bei Verspätungen alle Verkehrsregeln strikt einzuhalten). Die Anweisungen der Fahrer-App sind zu befolgen.
Beförderungenohne gebuchten Fahrauftrag sind nicht gestattet.
Fahrgäste dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Haltepunkten ein- und aussteigen. Zwischenstopps sind nicht möglich.
Der Fahrer prüft die Gültigkeit der Tickets und rechnet Fahrentgelte korrekt ab. Wechselgeld ist in ausreichender Menge und sinnvoller Stückelung mitzuführen. Alle Bareinnahmen sind korrekt im Zahlungsterminal zu erfassen.
Pausenzeiten sind entsprechend der Schichtplanung einzuhalten.
Zwischenfälle: Bei Zwischenfällen/ungewöhnlichen Vorfällen ist die Schichtleitung telefonisch zu informieren.
Barrierefreiheit: Bei Fahrzeugen mit barrierefreier Ausstattung ist der Fahrer verpflichtet, Fahrgäste im Rollstuhl ordnungsgemäß zu befördern und zu unterstützen.
Die Sauberkeit des Fahrzeuginnenraums ist regelmäßig zu prüfen und sicherzustellen. Sollte das Fahrzeug von außen verschmutzt sein, ist dies der Schichtleitung zu melden und ein Waschauftrag zu beantragen.
Freundliches und zuvorkommendes Verhalten ist Pflicht (z. B. Unterstützung beim Gepäck oder beim Einsteigen für ältere Personen). Der Fahrer gibt dem Kunden auf Wunsch Informationen zur Dienstleistung.
Es werden teilweise barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt. Der Fahrer ist verpflichtet, Fahrgäste im Rollstuhl ordnungsgemäß zu befördern und sie bestmöglich zu unterstützen.
Sollte der Fahrgast den Fahrer anrufen, darf seine Telefonnummer nicht gespeichert oder weiterverwendet werden. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Kundeninformationen. Der Datenschutz ist stets strikt einzuhalten
Gepflegte Kleidung und ein gepflegtes Äußeres sind Pflicht (keine Trainingsjacken, Jogginghosen etc.). Stellt der Arbeitgeber Dienstkleidung bereit, ist diese während der Arbeitszeit zu tragen, sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Die Reinigung obliegt dem Fahrer. Ersatzbedarf ist rechtzeitig zu melden.
5 Aufgaben und Pflichten zum Schichtende
Das Fahrzeug ist auf Fundsachen zu kontrollieren.
Müll und grobe Verunreinigungen sind zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist die Schichtleitung zu informieren. Bei Bedarf sind Reinigungen auch während der Schicht durchzuführen.
5 Krankmeldungen und Abwesenheiten
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich und rechtzeitig vor Beginn der verabredeten Arbeitsaufnahme, jedenfalls aber spätestens zwei Stunden vor Schichtbeginn am ersten verhinderten Arbeitstag anzuzeigen, telefonisch bei der Schichtleitung des Arbeitsortes und zusätzlich per Mail.
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Erkrankung das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen zu lassen
Der Urlaub ist rechtzeitig und in Absprache mit dem Vorgesetzten einzureichen. Der Urlaub ist nur dann anzutreten, wenn der Vorgesetzte diesen freigegeben hat. Der Vorgesetzte behält sich das Recht vor, den Urlaub abzulehnen (z.B. weil dadurch die Schichtplanung negativ beeinflusst wird).
7 Allgemeine Verhaltensrichtlinien
Im Büro, an den Pausenorten, Sanitäreinrichtungen und ggf. in den Räumlichkeiten der lokalen Verkehrsunternehmen ist der Fahrer verpflichtet, sich vorbildlich zu verhalten. Es darf sich nur an den Orten aufgehalten werden, die dem Fahrer zum Zutritt gestattet sind. Das Rauchen an Tankstellen, Waschstraßen, Werkstätten und in Parkhäusern ist streng verboten. Die Höchstgeschwindigkeiten auf dem Betriebsgelände sind zu jeder Zeit einzuhalten.
Gegenüber dem Fahrgast sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten: Jeder Fahrgast ist respektvoll und freundlich zu behandeln. Beleidigungen, Diskriminierungen oder Belästigungen sind ein akuter Verstoß gegen die Dienstvorschrift. Sexuelle Belästigung gegenüber Fahrgästen sowie die private Kontaktaufnahme sind strengstens untersagt und werden mit entsprechenden Konsequenzen geahndet. Sollte der Fahrgast eine Diskussion über ein Thema beginnen, bei dem der Fahrer eine abweichende Meinung hat, so sollte der Fahrer freundlich und respektvoll bleiben und das Thema professionell beenden. Der Fahrer darf Trinkgeld beim Fahrgast nicht einfordern. Das Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung des Kunden. Er ist hierzu nicht verpflichtet. Außerdem verpflichtet sich der Fahrer, sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten vorbildlich und kollegial zu verhalten und seine Unterstützung anzubieten.