Bestimmungen zum Datenschutz - Dashcams
Die Dashcams sollen dazu beitragen, die Aufklärung von Unfallhergängen, die Beweissicherung im Ereignisfall, die Aufklärung von Straftaten und den Schutz von Beschäftigten und Kunden zu gewährleisten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist der Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dazu nehmen die Dashcams die reale Umgebung auf. Daher können die Dashcams, wie alle Technologien zur Bild- oder Videoaufzeichnung, personenbezogene Daten erfassen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, anhand derer eine natürliche Person identifiziert werden kann, z. B. Bilder oder Videos von Fahrern oder Beifahrern in einem Fahrzeug oder von Fußgängern.
Wir sind überzeugt, dass es wichtig ist, die Datenschutzrechte natürlicher Personen zu respektieren und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sicher gespeichert und ordnungsgemäß verwaltet werden. Die eingesetzten Dashcams sind so konzipiert, dass sie die Datenschutzrechte bestmöglich wahren und personenbezogene Daten bestmöglich schützen.
Wichtige Funktionen unserer Dashcams umfassen:
Eingeschränkte Erfassung von Personen bzw. Gesichtern: Die Dashcams erkennen Gesichter vollautomatisiert und verpixeln diese in Echtzeit.
Eingeschränkter Upload von Daten: Die Dashcams laden nur in zwei Arten von Situationen Videomaterial in eine sichere, verschlüsselte Amazon Web Services („AWS“) Cloud-Instanz („Cloud-Instanz“) mit Sitz in der EU hoch:
- Wenn die Programmierung der Sensoren der Dashcam und die daran angeschlossenen Geräte eine „Gefahrensituation“ (z. B. abruptes Bremsen, Rotlichtverstoß, Handynutzung des Fahrers) erkennen, lädt die Dashcam automatisch eine kurze Videosequenz (30 Sekunden) der Gefahrensituation in die Cloud-Instanz hoch.
- Nur unsere autorisierten Mitarbeiter können die Videoaufzeichnungen von den Dashcams ansehen und verwalten, können das Online-Dashboard nutzen, um manuell zu veranlassen, dass eine bestimmte Videosequenz von der Dashcam in die Cloud-Instanz hochgeladen wird.
Eingeschränkte Speicherung von Daten: Von Dashcams in die Cloud-Instanz hochgeladene Videos von Gefahrensituationen werden automatisch nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine weitere Verwendung, bspw. im Rahmen einer behördlichen Ermittlung, erforderlich sein sollte.
Eingeschränkte Erfassung von Daten: Die Dashcams speichern maximal 3 Stunden Videomaterial auf dem Gerät und die Videos werden auf dem Gerät ständig in einer Schleife überschrieben.
Eingeschränkter Datenzugriff: Wir können sicherstellen, dass nur autorisierte Mitarbeiter die dazugehörigen personenbezogenen Daten abrufen, anzeigen und mit Tags versehen können. Die Geschäftsführung und die Datenschutzbeauftragten können detaillierte Audit-Protokolle einsehen, welche Flottenadministratoren Videos angesehen und verwendet haben, um sicherzustellen, dass kein unbegründeter Zugriff erfolgt.
Hohe Sicherheit: Die in der Cloud-Instanz gespeicherten Daten sind verschlüsselt. Die Daten werden mit dem Standard SSL/256 Bit AES verschlüsselt von den Dashcams an die Cloud-Instanz übertragen. Die AWS Cloud-Instanz ist nach ISO 27001 und SOC 2 Typ II zertifiziert.